Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkung

  1. Anwendungsbereich
    1. Diese Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkungen (gemeinsam "Teilnahmebedingungen") gelten für die Teilnahme an den Aktivitäten der „Oakley Community Days“. Diese Veranstaltung wird vom 19. bis 21. Juli 2024 im LINDWURMKOLLEKTIV, LINDWURMSTRASSE 122b, 80337 MÜNCHEN, von EssilorLuxottica Germany GmbH, Technopark II, Werner-von-Siemens-Ring 14, 85630 Grasbrunn, veranstaltet.
    2. Die Teilnahmebedingungen regeln das zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sofern der Teilnehmer unter 18 Jahren ist, ist die Zustimmung der bzw. des Erziehungsberechtigten und deren bzw. dessen Unterzeichnung der Teilnahmebedingungen erforderlich. Die Teilnahmebedingungen gelten sowohl auf dem Eventgelände wie während der Fahrradausfahrten.
       
  2. Teilnahmevoraussetzungen, Regeln
    1. Die Teilnahme an den „Oakley Community Days“ ist kostenlos. 
    2. Es handelt sich um eine Outdoor-Veranstaltung mit sportlichen Aktivitäten wie Rennradfahren, Mountainbiken und Yoga, bei der ein diesen Sportarten spezifisches Unfall- und Verletzungsrisiko für die Teilnehmer besteht. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung zu der Veranstaltung und der Unterzeichnung dieser Teilnahmebedingungen, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen. Es liegt einzig im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung seinen Gesundheitszustand ärztlich und seinen Trainingszustand sportmedizinisch jeweils auf Tauglichkeit für die Teilnahme an der Veranstaltung überprüfen zu lassen. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. 
    3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters, deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinschaftlich ("Veranstalter") Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten sich selbst oder andere gefährden, von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
       
  3. Datenerhebung und –verwertung; Veranstaltung im öffentlichen Raum, Bild- und Tonaufnahmen 
    1. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich um eine öffentlich durchgeführte Veranstaltung handelt. Sie kann Gegenstand einer medialen Berichterstattung sein sowohl online im Internet und/oder sozialen Medien als auch offline in Funk, TV und Print. Der Teilnehmer muss damit rechnen, dass er von einer Bild- und Videoberichterstattung Gegenstand werden kann. Der Veranstalter wird die Veranstaltung gegebenenfalls ebenfalls in Bild und Ton dokumentieren. 
    2. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. 
    3. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Teilnehmer ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und ggf. Interviews mit dem Teilnehmer durchzuführen. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen, Tonaufnahmen und Interviews darf der Veranstalter kostenfrei zu eigenen Dokumentations- und redaktionellen Zwecken der Veranstaltung „Oakley Community Days 2024“ sowohl auf der Website unter munich.oakleycommunitydays.com in Printmedien wie auch in Social-Media-Plattformen veröffentlichen und nutzen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung, offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise zu verwenden: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf seine Namensnennung. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. 
    4. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten für eventbezogene Mailings genutzt werden dürfen. Der Teilnehmer kann dieser Nutzung nachträglich schriftlich widersprechen. 
    5. Jeder Teilnehmer hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenn Sie weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, kontaktieren Sie bitte den Veranstalter unter info@oakleycommunitydays.com. Gleiches gilt für Auskünfte, Sperrung, Löschungs- und Berichtigungswünsche hinsichtlich der personenbezogenen Daten sowie Widerrufe erteilter Einwilligungen des Teilnehmers. 
    6. Für weitere Hinweise und Regelungen in Bezug auf die Verarbeitung der persönlichen Daten des Teilnehmers hat der Veranstalter eine separate Datenschutzerklärung verfasst, der der Teilnehmer bei der Anmeldung zustimmen muss, und die unter munich.oakleycommunitydays.com abrufbar ist.
       
  4. Anpassung der Veranstaltung, Absage
    Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung anzupassen, zu verschieben, abzubrechen, oder abzusagen. Der Veranstalter wird den Teilnehmer schnellstmöglich über eine solche Änderung, soweit möglich vorab per E-Mail und auf der Website, informieren. 
     
  5. Haftungsbeschränkung, Haftungsfreistellung
    1. Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschaden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind schuldhaft verursachte Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person) und Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters beruhen, d.h. einer Pflicht, die die Grundlage des Vertrags bildet, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags war und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf (Kardinalspflicht)Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den Betrag begrenzt, der für den Veranstalter zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. 
    2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten enstprechend für die persönliche Schadenersatzhaftung der Organe, Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. 
    3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. 
    4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die von ihm beauftragten Dritten oder für verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. 
    5. Eine Haftung für Sachschäden oder für Diebstähle ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat diese Schäden durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht.
    6. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit der Teilnehmer diese Schäden schuldhaft verursacht hat. 
       
  6. Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen
    Der Teilnehmer erklärt mit seiner nachstehenden Unterschrift, dass er die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist.